AÜW Georg Hieble Silvesterlauf Kempten by 808.
am 31. Dezember 2024
Einzelanmeldung
AÜW Silvesterlauf 10 km
Start 13:30 Uhr
10 km (2 x 5 km)
Jahrgang 2008 und älter
(W/M U18 nach DLO)
Startgebühr Frühbucher bis 30.10.2024 19,00 €
Startgebühr bis 29.12.2024 23,00 €
Teilnehmerliste ››
10 km (2 x 5 km)
Jahrgang 2008 und älter
(W/M U18 nach DLO)
Startgebühr Frühbucher bis 30.10.2024 19,00 €
Startgebühr bis 29.12.2024 23,00 €
Teilnehmerliste ››
belegte Startplätze: 1291
5 km Lauf
Start 13:30 Uhr
5 km
Jahrgang 2014 und älter
W/M U12 nach DLO
Frühbucher Startgebühr bis 30.10.2024 14,00 €
Startgebühr bis 29.12.2024 19,00 €
Teilnehmerliste ››
5 km
Jahrgang 2014 und älter
W/M U12 nach DLO
Frühbucher Startgebühr bis 30.10.2024 14,00 €
Startgebühr bis 29.12.2024 19,00 €
Teilnehmerliste ››
belegte Startplätze: 964
Firmenanmeldung
möglich für:
- AÜW Silvesterlauf 10 km
- 5 km Lauf
KEINE ANMELDUNGEN MEHR MÖGLICH!
Firmenanmeldung mit Zahlung auf Rechnung bitte erst ab mindestens 5 Teilnehmern nutzen. Bei weniger als 5 Teilnehmer die Sammelanmeldung verwenden. Versand der Rechnungen erfolgt nach offiziellem Meldeschluss für Firmen am 22. Dezember 2024.
Personalisierte Startnummern gibt es bei einer Anmeldung bis zum 15.12.2024.
- AÜW Silvesterlauf 10 km
- 5 km Lauf
KEINE ANMELDUNGEN MEHR MÖGLICH!
Firmenanmeldung mit Zahlung auf Rechnung bitte erst ab mindestens 5 Teilnehmern nutzen. Bei weniger als 5 Teilnehmer die Sammelanmeldung verwenden. Versand der Rechnungen erfolgt nach offiziellem Meldeschluss für Firmen am 22. Dezember 2024.
Personalisierte Startnummern gibt es bei einer Anmeldung bis zum 15.12.2024.
Event-Informationen
Gesamtlimit
Maximale Teilnehmerzahl über alle Disziplinen
2000 noch frei 0
2000 noch frei 0
Informationen zum Anmeldevorgang
Anmeldungs-Service übernimmt im Namen des Veranstalters die Abwicklung der Online-Anmeldung und Bezahlung der Veranstaltung.
Die Anmeldung erfolgt in 4 Schritten:
Die Anmeldung erfolgt in 4 Schritten:
- 1. Eingabe persönliche Daten
- 2. Eingabe Zusatzleistungen
- 3. Auswahl Zahlungsart
- 4. Zusammenfassung